AGB

Unsere AGB

1. Beginn und Ende des Semesters ist wie auf dem Stundenplan angegeben.
2. An Sonn- und Feiertagen, sowie an offiziellen schulautonomen Tagen und während der Schulferien entfällt der Unterricht ohne Ersatz.
3. Für die Kurse gelten jeweils die angegebenen Semesterpreise und Ermäßigungen.
4. Sollte die Kurs-Obergrenze erreicht sein, können keine weiteren SchülerInnen in diesen Kurs aufgenommen werden!
5. Das Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
6. Die Semestergebühr ist bis zur 3.Unterrichtsstunde des jeweiligen Semesters zu bezahlen.
7. Die erste Woche des Semesters gilt als kostenlose “ Schnupperwoche“.
8. Die Anmeldung ist bis zur 3.Stunde nach Semesterbeginn zu tätigen.
9. Ein Kurswechsel bzw. Neueinstieg ist am Beginn des 2.Semesters möglich. Dieser muss rechtzeitig bekannt gegeben und dann bei der Anmeldung unter „Sondervereinbarungen“ vermerkt werden.
10. Die Einteilung der Schüler in Leistungsniveaus bleibt dem Lehrer vorbehalten.
11. Schüler, die durch ihr Verhalten den Schulbetrieb stören, werden vom Unterricht ausgeschlossen.
12. Die Aufsichtspflicht der Schule ist nur während des Unterrichtes und bei Schulveranstaltungen gegeben. Davor und danach haften die Eltern.
13. Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen werden.
14. Teilnahme an Auftritten: a. Die Auswahl der Tänze für eine Performance außerhalb der Tanzschule obliegt der Tanzschulleitung und den unterrichtenden Lehrern
15. Im Falle einer temporären, gesetzlich angeordneten, Schließung oder Reduktion des Tanzbetriebes, findet der Unterricht online per E-Dancing, Videokonferenz, Video usw., statt. Dies berechtigt nicht zur Rückforderung von Teilen oder des gesamten Semesterbeitrages.

Hausordnung

1. Der Tanzschulbesuch hat regelmäßig zu erfolgen.
2. Die Tanzschule ist entsprechend gepflegt und nach Vorschrift bekleidet, zu besuchen.
3. Angemessenes Verhalten von Schülern und deren Begleitpersonen wird erwartet.
4. Gründe, die zur Entlassung führen können:
  1. Verhaltensweisen, die eine Beeinträchtigung des Unterrichtes befürchten lassen
  2. Nichtbeachtung der Hausordnung bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Schüler oder Erziehungsberechtigten.
  3. Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten
5. Die Tanzschul-Räumlichkeiten sind in sauberem Zustand zu hinterlassen. Für Wertgegenstände wird nicht gehaftet.
6. Der Aufenthalt von Zusehern im Tanzsaal ist nur mit Zustimmung des Lehrenden erlaubt.